Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55217
LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14 (https://dejure.org/2016,55217)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2016 - L 7 R 2107/14 (https://dejure.org/2016,55217)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2016 - L 7 R 2107/14 (https://dejure.org/2016,55217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 SGB 10, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Prüfgegenstand im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Prüfungsumfang bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    Denn dem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden, wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 79/09 R - BSGE 109, 189 - und 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rdnr. 26 ff.).

    Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass er über die für die Ausübung einer ungelernten Tätigkeit allgemein vorausgesetzten Mindestanforderungen an Konzentrationsvermögen, geistige Beweglichkeit, Stressverträglichkeit und Frustrationstoleranz nicht verfügt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - BSGE 109, 189 - juris Rdnr. 29).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    Denn dem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden, wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 79/09 R - BSGE 109, 189 - und 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rdnr. 26 ff.).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist dagegen insbesondere nicht erforderlich im Falle des Ausschlusses von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte oder mit häufigem Bücken zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, bei Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen sowie bei Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen (vgl. zu allem BSG Großer Senat SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 m.w.N.; vgl. weiter Senatsurteil vom 23. April 2011 - L 7 R 5711/11 -).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    Der Senat ist mit dem Rentengutachter Dr. G. sowie den Sachverständigen Dr. S., Dr. T., Prof. Dr. S. und Dr. H. sowie den Klinikärzten Dr. N./Dr. U./Dr. N.-B. weiter davon überzeugt, dass bei dem Kläger die erforderliche Wegefähigkeit (vgl. dazu bspw. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R - BSGE 110, 1) vorliegt und er keiner betriebsunüblichen Pausen bedarf.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R

    Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung - Berücksichtigung während des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    Denn dem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden, wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 79/09 R - BSGE 109, 189 - und 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rdnr. 26 ff.).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    In der Rechtsprechung des BSG werden hierbei als Fallgruppen Einschränkungen genannt aufgrund schwerer spezifischer Leistungsbehinderung wie z. B. Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 -), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    In der Rechtsprechung des BSG werden hierbei als Fallgruppen Einschränkungen genannt aufgrund schwerer spezifischer Leistungsbehinderung wie z. B. Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 -), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    In der Rechtsprechung des BSG werden hierbei als Fallgruppen Einschränkungen genannt aufgrund schwerer spezifischer Leistungsbehinderung wie z. B. Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 -), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 26.05.2000 - B 2 U 90/00 B

    Freie richterliche Beweiswürdigung bei ärztlichen Gutachten aus dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    Der Senat stützt sich hierbei insbesondere auf die von Amts wegen bei Dr. S. und Dr. T. (jeweils vom SG im Verfahren S 5 R 1019/11) sowie bei Prof. Dr. S. und Dr. H. (jeweils vom Senat) eingeholten Gutachten sowie das im Verwaltungsverfahren erstattete Gutachten des Dr. G. und den Entlassbericht der Ärzte der Rehaklinik H.-K. Dr. N./Dr. U. Dr. N.-B.; Letztere hat der Senat im Rahmen des Urkundenbeweises zu verwerten (BSG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - B 9 V 45/14 B - juris Rdnr. 6; Beschluss vom 26. Mai 2000 - B 2 U 90/00 B - juris Rdnr. 4).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2107/14
    In der Rechtsprechung des BSG werden hierbei als Fallgruppen Einschränkungen genannt aufgrund schwerer spezifischer Leistungsbehinderung wie z. B. Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 -), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 29.06.2015 - B 9 V 45/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 7 R 5711/11
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe -

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 284/13
    Da im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Antragsteller nach dem sog. Meistbegünstigungsgrundsatz alles zugesprochen haben möchte, was ihm auf Grund des Sachverhalts zustehen könnte (vgl. hierzu etwa BSG SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 (Rdnr. 22); BSG SozR 4-3500 § 30 Nr. 4 (Rdnr. 11); ferner BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 1/04 R - (juris Rdnr. 15); BSG, Urteil vom 11. November 1987 - 9a RV 22/85 - (juris Rdnr. 11)), ist die gerichtliche Entscheidung nicht allein auf die Prüfung begrenzt, ob der im Zugunstenverfahren angegriffene Bescheid fehlerhaft war, sondern hat sich auch darauf zu erstrecken, ob der Beklagte die Leistungsgewährung im angefochtenen Bescheid auch für die nachfolgende Zeit zu Recht abgelehnt hat (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Urteile vom 12. Mai 2016 - L 7 R 3108/14 - und 22. September 2016 - L 7 R 2107/14 - (beide https://sozialgerichtsbarkeit.de)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht